Kein Führerschein für Pedelecs

Für Pedelecs mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h braucht man keinen Führerschein. Sie werden verkehrsrechtlich genauso behandelt wie Fahrräder. Darauf weist der ADFC hin. Ein entsprechender Beschluss des Deutsche Bundestag gilt auch für Fahrräder mit einer Anfahrhilfe bis zu 6 km/h. Überlegungen, wonach für solche Räder ein Mofa-Führerschein oder ein Mindestalter von 15 Jahren erforderlich sein sollen, sind damit vom Tisch. Der ADFC begrüßt die Gesetzesreglung: „Der ADFC hat immer die Ansicht vertreten, dass auch Pedelecs mit Anfahrhilfe Fahrräder sind. Der Gesetzgeber hat sich nun dieser Auffassung angeschlossen“, erklärt Rechtsreferent Roland Huhn. Das Gesetz ist mit Verkündigung im Bundesgesetzblatt am 21. Juni in Kraft getreten.

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