Zum 1. Mai wurde das Flensburger Bußgeldregister für Autofahrer geändert. Wichtigste Neuerung: Künftig kann man schon ab acht Punkten den Führerschein verlieren. Bisher waren es 18. Betroffen sind auch Radfahrer, denn massive Ordnungswidrigkeiten werden in das Punkteregister eingetragen. Radfahrer gelten als normale Verkehrsteilnehmer.
Eine rote Ampel zu überfahren bringt einen Strafpunkt
Wer mit dem Fahrrad eine rote Ampel überfährt, bekommt künftig einen Strafpunkt in dem Kraftfahrt-Zentralregister. Das Bußgeld steigt von 45 auf 60 Euro. War die Ampel schon länger als eine Sekunde rot, beträgt das Bußgeld wie bisher 100 Euro. Man tut als Radfahrer also gut daran, auf Rot im Straßenverkehr noch mehr zu achten als bisher schon (oder es sich überhaupt erst einmal anzugewöhnen). Telefonieren auf dem Fahrrad ohne Freisprechanlage kostet 25 Euro. Teuer wird das Überfahren eines geschlossenen Bahnübergangs. Dann sind 350 Euro plus zwei Strafpunkte im Verkehrsregister fällig.
Verwarnungs- und Bußgelder für Fahrradfahrer
Hier ein Auszug aus der Übersicht der Verwarnungs- und Bußgelder für Fahrradfahrer:
Nichtbenutzen eines ausgeschilderten Radwegs 25 Euro
Benutzung des Radweges in falscher Richtung 20 Euro
Beleuchtung nicht vorhanden oder nicht betriebsbereit 20 Euro
Rad nicht vorschriftsmäßig, dadurch Beeinträchtigung
der Verkehrssicherheit 80 Euro
Eine Liste der Verwarnungs- und Bußgelder findet man auf der Website des ADFC http://www.adfc.de/bussgeldkatalog