Volksbegehren Fahrrad: Initiative übergibt Senat Gesetzesvorschlag

Solchen "Radwegen" will die Initiative den Kampf ansagen Foto: Link

Auch solchen „Radwegen“ will die Initiative den Kampf ansagen                 Foto: Link

Die Initiative „Volksentscheid Fahrrad“ hat ihren Gesetzentwurf zur Verbesserung der Verkehrssituation für Radfahrer dem Berliner Senat übergeben. Damit will die Initiative Druck ausüben, dass der Senat seine selbstgesteckten Ziele aus dem Jahr 2013 auch umsetzt. Der 21 Paragraphen umfassende Gesetzesvorschlag sieht zunächst zehn Schritte vor, die Radfahren in Berlin sicherer und attraktiver machen sollen. Dazu gehören zum Beispiel 350 Kilometer Straßen mit Vorrang für Radfahrer, zwei Meter breite Radwege an jeder Hauptstraße und 100 Kilometer Schnellwege. Ab Mitte Mai will die Initiative mit der Sammlung von Unterschriften für das Volksbegehren beginnen.

Zehn Ziele der Initiative

Die zehn Ziele der Initiative sind folgende:

  1. 350 Kilometer sichere Fahrradstraßen auch für Kinder
  2. Zwei Meter breite Radwege an jeder Hauptstraße
  3. 75 gefährliche Kreuzungen pro Jahr sicherer machen
  4. Transparente sowie schnelle und effektive Mängelbeiseitigung
  5. 200 000 Fahrradparkplätze an ÖPNV-Haltestellen
  6. Grüne Welle für den Radverkehr an mindestens 50 Abschnitten von Hauptstraßen
  7. 100 Kilometer Radschnellwege für den Pendelverkehr
  8. Fahrradstaffeln bei Polizei und Ordnungsämtern
  9. Mehr Personal in der Verwaltung, das sich um den Radverkehr kümmert
  10. Werbung für das Radfahren (Sensibilisierung der Öffentlichkeit)

Die Kosten für die Umsetzung belaufen sich nach Berechnungen der Initiative Volksentscheid Fahrrad auf 320 Millionen Euro, verteilt auf sieben Jahre. Umgelegt auf ein Jahr, ist das etwas mehr als das Dreifache, das der Senat derzeit für den Fahrradverkehr ausgibt.

Das Volksbegehren Fahrrad

Dem Senat liegt nun der Antrag auf das Volksbegehren Fahrrad zur Prüfung vor. Hat er festgestellt, dass die Formalia wie genügend Unterschriften (20 000), seine Zuständigkeit und ein begründeter Gesetzentwurf vorliegen, so kommt es zu einem Volksbegehren. Dafür müssen innerhalb von vier Monaten 170 000 Unterschriften gesammelt werden. Dann hat das Abgeordnetenhaus vier Monate Zeit, um darüber zu diskutieren. Es kann den Entwurf annehmen, aber auch einen eigenen gestalten. Wird die Gesetzesvorlage nicht übernommen, so kommt es zu einem Volksentscheid. Mindestens ein Viertel der Wahlberechtigten muss dem Entwurf zustimmen, damit er Gesetzeskraft erlangt.

Reaktionen auf die Initiative

Die Berliner Verwaltung reagierte – naturgemäß? – verhalten auf die Initiative. Per Gesetz den Umbau Berlins zu einer fahrradfreundlichen Stadt vorzuschreiben, sei der falsche Weg, sagte der Sprecher der Verkehrsverwaltung, Martin Pallgen, in der Berliner Morgenpost. „Kluge Verkehrspolitik ist immer ein Aushandlungsprozess zwischen den Beteiligten“, zitiert ihn die Zeitung. Vieles sei zudem unrealistisch oder nicht umsetzbar. Auch Staatssekretär Christian Gaebler (SPD) äußerte sich skeptisch. Im Inforadio sagte er, es fehle zwar an Tempo bei der Gestaltung eines fahradfreundlicheren Berlin, ein Gesetz sein aber keine Hilfe: „Wir brauchen einen Aushandlungsprozess und keine Vorgaben, die das Ganze noch schwieriger machen“. Im Prinzip hat Berlin ein Verwaltungsproblem. Gaebler: „Wir haben ein Umsetzungsproblem und müssen sehen, wie wir schneller werden“.

Im März hatte Bausenator Andreas Geisel (SPD) im Abgeordnetenhaus schon gesagt, dass das Anliegen zwar sympathisch sei, man mit einem Gesetz die Umverteilung des öffentlichen Raumes aber nicht erzwingen könne. Grünen-Sprecher Stefan Gelbhaar bezeichnete die Initiative dagegen als „Notwehr gegen eine Politik, die den Radfahrern das Leben schwer macht“. Inzwischen haben sich Verbände und Organisationen wie der ADFC Berlin, Greenpeace und der BUND hinter die Initiative gestellt.

Zur Website der Initiative geht es hier.

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