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Helmpflicht – ja oder nein?
25. Juni 2013 Home

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig trägt eine Radfahrerin Mitschuld an einem Unfall, weil sie keinen Helm aufhatte. Das Gericht hatte in dem Fall einer Frau entschieden, die in eine plötzlich aufgerissene Autotür gestürzt war. Radfahrer ohne Helm trügen eine Mitschuld, wenn ein Helm Kopfverletzungen bei einem Sturz vermindert hätte, urteilte das Gericht. Dies gelte auch dann, wenn der Unfallgegner den Unfall allein verursacht habe. Das Gericht sprach dem Opfer eine Mitschuld von 20 Prozent zu (Urteil vom 5. Juni, Az 7 U 11/12).

Ob man einen Helm tragen soll, ist umstritten. Es gibt zwar gute Gründe für einen Fahrradhelm. Wer jemals bei einem Sturz Bekanntschaft mit dem Asphalt machte, weiß warum. Allerdings gibt es auch Studien, die den Nutzen einer Helmpflicht stark anzweifeln (vgl. dazu: http://www.spiegel.de/gesundheit). Noch existiert eine Helmpflicht für Radfahrer in Deutschland nicht. Dass sie ein Gericht durch die Hintertür nun einführt, ist dreist. Es könnte natürlich ein Versuch sein, den Gesetzgeber zur Einführung der Helmpflicht zu bewegen. Andererseits ist das Urteil fast ein Freibrief für die Fahrlässigkeit von Autofahrern. Zu halten sein wird es deshalb kaum. Das Opfer hat Revision angekündigt, der ADFC unterstützt die Frau dabei.

Aber jenseits des juristischen Streits ist das Urteil auch weltfremd. Hätte der Helm etwa verhindert, dass der Autofahrer in dem betreffenden Unfall die Tür plötzlich öffnete? Das war auch bei der gestürzten Radfahrerin auf der Schorlemerallee nicht der Fall (siehe den Beitrag hier vom 11. Juni). Oder hätte der Helm für mehr Sicherheitsabstand auf der Straße gesorgt? Nein. Den hatten die Bezirksverordneten verwehrt. Hätte ein Helm verhindert, dass die Radfahrerin am Checkpoint Charlie gestern unter die Räder eines Lkws gekommen wäre? Wohl kaum. Wo keine Rücksicht herrscht, nutzen auch Helme nichts.

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