Fahrradfahren auf der falschen Seite des Radweges wird künftig teurer. Es kann bis zu 35 Euro kosten. Das bestätigte das Bundesverkehrsministerium nach verschiedenen Medienberichten. Die entsprechende Gesetzesregelung war im April 2013 versehentlich gestrichen worden. Wer also auf der linken Straßenseite, entgegen seiner eigenen Fahrtrichtung, auf einem nicht benutzungspflichtigen Radweg fährt, obwohl es an der rechten Fahrbahn einen Radweg gibt, der kann mit einer Buße zwischen 20 und 35 Euro belegt werden. Die 35 Euro sind bei „Sachbeschädigung“ fällig (welche Sache wird da wohl beschädigt?). Die Regelung wurde vergangene Woche vom Bundesrat verabschiedet. Zur Begründung hieß es: „Das Befahren von Radwegen in nichts zulässiger Richtung ist ein oft vorkommendes Fehlverhalten mit hohem Unfallrisiko und Gefahrenpotenzial.“
Fahrradfahren: Bußgeld für falsche Straßenseite
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