Zehlendorfer Damm: Klage gegen Radwegbenutzung

Zehlendorfer Damm Kleinmachnow

Der Zehlendorfer Damm in Kleinmachnow                                            Foto: Link

Die Potsdamer Justiz zeigt sich weiter uneinsichtig, was die Radwegbenutzungspflicht auf dem Zehlendorfer Damm in Kleinmachnow anbelangt (leider nicht nur dort). Im Januar wies das Verwaltungsgericht Potsdam die Klage des ADFC-Kleinmachnow ab, die Radwegbenutzungspflicht auf dieser Straße aufzuheben. Begründung der ADFC-Klage: Der Umstand, dass sich Radfahrer und Fußgänger den Weg hier teilen müssen, sei ein Sicherheitsrisiko, kein -gewinn. Die Ortsgruppe des ADFC klagt nun vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und ruft zu Spenden auf:

  • ADFC Landesverband Brandenburg e.V., Konto-Nr. 1800 47 6000, BLZ 100 900 00,
  • IBAN: DE33100900001800476000 BIC: BEVODEBB
  • Zweck: „Radwege Bln-Bbrg.“

Ignoranz der Verkehrsplaner

Ich fahre dort sehr oft lang und muss sagen: Ich werden die Ortsgruppe unterstützen. Die Fahrstraße ist übersichtlich, stellenweise ist Tempo 30 vorgeschrieben, warum man hier nicht mit dem Rad fahren soll, verstehen nur Auto-Narren und realitätsfremde Bürokraten. Der gemeinsame Weg für Radfahrer und Fußgänger ist dagegen teilweise eng, er führt an Grundstücken und Ausfahrten vorbei, aus denen Anliegerverkehr kommt, hier wird gejoggt, da werden Kinderwagen geschoben. Das ist in weiten Teilen kein Radweg, sondern ein Hindernisparcours.

Zehlendorfer Damm mit Jogger

Gemeinsamer Rad- und Fußweg am Zehlendorfer Damm

Wieder einmal sollen Radfahrer auf Behelfswege abgeschoben werden, wider alle Vernunft. Statt auf das moderne Verkehrsverständnis zu setzen und Radfahrer auf die Fahrbahn zu bringen, hält man in Potsdam lieber an Vorgestern fest. Ich finde, man muss die Schläfer aufwecken. Also: Bitte spenden!

Link zur Website des ADFC-Kleinmachnow: http://www.brandenburg.adfc.de/kreisverbaende/kleinmachnow/aktionen/aktionen-der-ortsgruppe-kleinmachnow

Radwegbenutzungspflicht II: Die Potsdamer Straße

Im Streit um die Benutzungspflicht der Radwege an der Potsdamer und Leipziger Straße in Mitte macht Rechtsanwalt Andreas Volkmann jetzt Druck auf die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz. Er hat Klage beim Verwaltungsgericht erhoben, die Schilder endlich zu entfernen, die die Benutzung des Radwegs auf der Leipziger/Potsdamer Straße bis zur Kurfürstenstraße gebieten. Auch die Schilder von der Kurfürstenstraße zum Potsdamer Platz sollten endlich abgeschraubt werden. Für die Änderung der Ampelanlage zwischen Scharounstraße und Potsdamer Platze habe sich die Behörde eine Entscheidungsfrist ausbedungen, die nun abgelaufen sei, so Volkmann.

Schon im April 2011 habe die Senatsverwaltung nach seiner Klage zugesagt, die Radwegbenutzungspflicht in der Potsdamer Straße zwischen Kurfürstenstraße und Schöneberger Ufer aufzuheben. Sie habe zudem mitgeteilt, dass die Benutzungspflicht zwischen Scharounstraße und Potsdamer Brücke in beiden Richtungen bereits seit November 2010 aufgehoben sei.  Auch am Leipziger Platz sollte sie aufgehoben werden. Entfernt worden seien bisher aber nur Schilder in Teilbereichen, 15 Schilder seien noch verblieben, so Volkmann.